Ein neues Verfahren für den Übergang von den Grund- auf die weiterführenden Schulen im Rheingau-Taunus-Kreis sorgt derzeit für Verunsicherung bei einigen Eltern: Denn sind die Wunschschulen überwählt, soll ein Losverfahren zum Zuge kommen. Was genau bedeutet das? Der Rheingau-Taunus-Kreis hat beim zuständigen Staatlichen Schulamt nachgefragt:
Was ist an diesem Verfahren neu?
Hat eine Schule mehr Erstanmeldungen als Kapazitäten, müssen einige Kinder an Zweit- oder Drittwunschschulen gelenkt werden. Dies war bisher ebenfalls der Fall. NEU ist, dass die Kinder, die die Schule besuchen werden, nach einem Losverfahren an der neuen Schule aufgenommen werden. Alle Kinder haben die gleiche Chance. Der Wohnort spielt keine Rolle.
Wie läuft die Wahl der weiterführenden Schule ab?
Nach wie vor können Eltern den Bildungsgang (Gymnasium, Real- oder Hauptschule) für ihre Kinder wählen, den das Kind in der Mittelstufe besuchen soll. Die Grundschulen beraten im Vorfeld bei dieser Wahl. In einem Anmeldeformular, das über die Grundschulen den Eltern ausgegeben und durch die Grundschulen an die weiterführenden Schulen weitergeleitet wird, sollen Eltern im gewählten Bildungsgang die gewünschte Schule benennen und für den Fall, dass die Aufnahmekapazität dieser Schule eine Aufnahme der Schülerin oder des Schülers nicht erlaubt, ersatzweise wenigstens eine weitere Schule angeben. Es gibt jedoch – wie in den vergangenen Jahren auch - keinen Anspruch auf Aufnahme an einer bestimmten Schule. Es wird aber garantiert, dass dem Kind ein Platz im gewählten Bildungsgang zur Verfügung steht. Im Juni erhalten die Eltern ein Aufnahmeschreiben.
Was steckt hinter dem Begriff „Losverfahren“ für weiterführende Schulen?
Das Losverfahren kommt nur an den weiterführenden Schulen zum Zuge, die überwählt sind, also bei denen mehr Anmeldungen vorliegen als Kapazitäten bestehen. An den überwählten Schulen wird dann durch das Los entschieden, welche Schülerinnen und Schüler im Rahmen der freien Plätze aufgenommen werden.
Bislang konnten Familien mehrere Wünsche für den weiterführenden Schulbesuch äußern. Gilt das noch?
Ja, nach wie vor sollen drei Wünsche abgegeben werden. Da keine Garantie besteht, auf der Wunschschule angenommen zu werden, empfiehlt das Staatliche Schulamt allen Familien auch dringend, einen gut überlegten Zweit- und Drittwunsch anzugeben.
Entscheidet die Entfernung zwischen Wohnort und Schule über die Aufnahme?
Nein, dieses Kriterium spielt im RTK keine Rolle.
Was passiert mit den Kindern, die weder bei der Erst-, Zweit- oder Drittwunschschule einen Platz erhalten?
Für diese Kinder wird eine Verteilung unter dem Vorsitz des Staatlichen Schulamtes im Rahmen einer Konferenz durchgeführt.
Kann man im Vorfeld erfahren, welche Schule eventuell überwählt sein wird?
Eltern können – zum Beispiel bei den Tagen der offenen Tür an den weiterführenden Schulen – bei der Wunschschule anfragen, ob die Schule in den vergangenen Jahren überwählt war oder ob sie noch Zweit- und Drittwünsche aufnehmen konnte.
Werden Geschwisterkinder und Freundesgruppen berücksichtigt?
Geschwisterkinder werden bei der Zuteilung berücksichtigt, Freundesgruppen jedoch nicht.
Kann es sein, dass mein Kind am anderen Ende des RTK einen Schulplatz erhält?
Sollte Ihr Kind über die Verteilkonferenz einen Schulplatz im gewählten Bildungsgang erhalten, werden günstige Wege längeren vorgezogen.
Welche Schülerbeförderungskosten werden übernommen?
Schülerbeförderungskosten werden übernommen, wenn es sich um die nächste schulformbezogene oder schulformübergreifende Schule handelt oder Ihr Kind über das Staatliche Schulamt zugewiesen wird und die Wegstrecke mehr als drei Kilometer beträgt.
Welche Schülerbeförderungskosten werden nicht übernommen?
Schülerbeförderungskosten werden nicht übernommen, wenn die Wegstrecke zwischen Wohnort und Schule für Schülerinnen und Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe weniger als drei Kilometer beträgt oder wenn das Kind nach Elternwunsch an einer Schule aufgenommen wird, die nicht die nächste schulformübergreifende oder schulformbezogene Schule ist. Beispiel: Erstwunsch Pestalozzischule, Zweitwunsch Gymnasium Eltville – Wohnort Idstein. Das Kind wird nicht an der PSI, aber am Gymnasium Eltville aufgenommen. Die nächste schulformbezogene Schule wäre jedoch die Limesschule und die Wegstrecke dorthin beträgt weniger als drei Kilometer. Folge: Die Beförderungskosten werden nicht übernommen.
Wo gibt es weitere Informationen zum neuen Verfahren?
Unter der Mailadresse Elternanfragen.Uebergaenge.SSA.Wiesbaden@kultus.hessen.de beantwortet das Staatliche Schulamt Anfragen zum Übergang auf die weiterführenden Schulen.
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